RS OGH 1950/10/28 Rkv424/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1950
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Norm

ABGB §1323 C1
3.RStG §6 Abs3

Rechtssatz

Im Falle der Verschrottung einer Maschine, für die ein gleichwertiger Ersatz nicht leicht beschafft werden kann, handelt es sich um Zerstörung einer unvertretbaren Sache, für die Ersatz durch Zahlung des Schätzwertes zu leisten ist.

Entscheidungstexte

  • Rkv 424/50
    Entscheidungstext OGH 28.10.1950 Rkv 424/50
    Veröff: JBl 1951,91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0030358

Dokumentnummer

JJR_19501028_OGH0002_000RKV00424_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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