Norm
MG §1 Abs2 Z1 B1Rechtssatz
Die Ausnahme nach § 1 Abs 2 Z 1 MG tritt nicht nur dann ein, wenn der Hauseigentümer allein die Aufbaukosten bestritten hat, sondern auch dann, wenn er einen bedeutenden Teil dazu beigetragen hat.Die Ausnahme nach Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, MG tritt nicht nur dann ein, wenn der Hauseigentümer allein die Aufbaukosten bestritten hat, sondern auch dann, wenn er einen bedeutenden Teil dazu beigetragen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0067057Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.04.2017