Norm
ABGB §901 I3Rechtssatz
Ein Mietvertrag kann grundsätzlich nicht deshalb aufgelöst werden, weil die vom Wohnungsamt vor Abschluß des Mietvertrages erteilte Benützungsbewilligung in der Folge wieder aufgehoben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0024365Dokumentnummer
JJR_19501103_OGH0002_0030OB00461_5000000_001