Rechtssatz
Im Wiederaufnahmsverfahren kann eine Verweisung auf das ursprüngliche Klagebegehren in der Sache selbst nicht als undeutliche und unvollständige Antragstellung angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0044609Dokumentnummer
JJR_19501105_OGH0002_0020OB00522_5000000_002