Norm
AngG §20 Abs1 IIRechtssatz
Entläßt der Dienstgeber auf Befehl einer Besatzungsmacht einen Dienstnehmer, so stehen dem Dienstnehmer die ihm nach dem Gesetze zustehenden Ansprüche im Falle einer Kündigung (Kündigungsentgelt, Abfertigung, Urlaub) zu.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Auflösung, Ende, Beendigung, Anspruch, Alliierte, Kündigungsentschädigung, Arbeitgeber, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0028760Dokumentnummer
JJR_19501110_OGH0002_0040OB00081_5000000_001