RS OGH 1950/11/15 2Ob746/50, 1Ob6/84, 3Ob514/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.1950
beobachten
merken

Norm

ABGB §1036
ABGB §1037
ABGB §1097

Rechtssatz

Der Pächter kann bei Beendigung des Bestandverhältnisses auch notwendige und nützliche Verbesserungen wegnehmen, wenn er einen Ersatzanspruch nicht geltendmachen will oder kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0019795

Dokumentnummer

JJR_19501115_OGH0002_0020OB00746_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten