Norm
ABGB §166 AeRechtssatz
Selbst dann, wenn der Vater eines außerehelichen Kindes seiner vom Gerichte festgesetzten Unterhaltspflicht voll nachkommt, kann die Mutter Beträge, die sie darüber hinaus für das Kind aufgewendet hat, allenfalls nach § 1042 ABGB zurückverlangen (früher gegenteilig: SZ 3/76!).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0048581Dokumentnummer
JJR_19501115_OGH0002_0030OB00496_5000000_001