RS OGH 1950/11/16 2Ob411/50, 6Ob263/67, 4Ob543/67, 1Ob253/67, 1Ob28/68, 5Ob60/69, 1Ob270/71, 5Ob142/

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Veröffentlicht am 16.11.1950
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Norm

ABGB §879 Abs2 Z4 DII

Rechtssatz

Diese Gesetzesstelle hat objektiv ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zur Zeit des Vertragsabschlusses zur Voraussetzung.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Wucher, unverhältnismäßiges Entgelt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0016912

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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