Norm
ZPO §448 eRechtssatz
Haben auf das Verfahren die Vorschriften über das ordentliche bezirksgerichtliche Verfahren Anwendung zu finden, so ändert der Umstand, daß das Erstgericht über einen die Wertgrenze des § 448 ZPO nicht übersteigenden Teil des Schadenersatzbetrages ein Teilurteil erlassen hat, nichts an der Zulässigkeit des Rechtsmittels gegen das ergangene Urteil.Haben auf das Verfahren die Vorschriften über das ordentliche bezirksgerichtliche Verfahren Anwendung zu finden, so ändert der Umstand, daß das Erstgericht über einen die Wertgrenze des Paragraph 448, ZPO nicht übersteigenden Teil des Schadenersatzbetrages ein Teilurteil erlassen hat, nichts an der Zulässigkeit des Rechtsmittels gegen das ergangene Urteil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0041636Dokumentnummer
JJR_19501206_OGH0002_0010OB00673_5000000_001