RS OGH 1950/12/8 2Ob768/50

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Veröffentlicht am 08.12.1950
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Norm

ABGB §354 A1
ABGB §974

Rechtssatz

Es liegt kein Prekarium vor, wenn die geschiedene Ehegattin eines Miteigentümers Teile einer diesem Miteigentümer auf Grund einer Bnützungsregelung zwischen den Miteigentümern zustehenden Wohnung zufolge eines anläßlich der Scheidung beschlossenen Vergleiches innehat.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 768/50
    Entscheidungstext OGH 08.12.1950 2 Ob 768/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0010347

Dokumentnummer

JJR_19501208_OGH0002_0020OB00768_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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