Norm
ABGB §354 A1Rechtssatz
Es liegt kein Prekarium vor, wenn die geschiedene Ehegattin eines Miteigentümers Teile einer diesem Miteigentümer auf Grund einer Bnützungsregelung zwischen den Miteigentümern zustehenden Wohnung zufolge eines anläßlich der Scheidung beschlossenen Vergleiches innehat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0010347Dokumentnummer
JJR_19501208_OGH0002_0020OB00768_5000000_001