Norm
ABGB §326 BRechtssatz
Wer an einer Maschine ein Pfandrecht erwirbt, ohne sich zu vergewissern, daß der Verpfänder auch tatsächlich der Eigentümer ist, handelt grob fahrlässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0010222Dokumentnummer
JJR_19501213_OGH0002_0030OB00544_5000000_001