Norm
EheG §55 e3Rechtssatz
Der Antrag, die auf § 55 EheG gestützte Scheidungsklage abzuweisen, enthält nicht zugleich den Antrag auf Ausspruch eines Verschuldens des Klägers.Der Antrag, die auf Paragraph 55, EheG gestützte Scheidungsklage abzuweisen, enthält nicht zugleich den Antrag auf Ausspruch eines Verschuldens des Klägers.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: BilligkeitsentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0057172Dokumentnummer
JJR_19501229_OGH0002_0020OB00655_5000000_002