RS OGH 1950/12/30 1U169/50

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Veröffentlicht am 30.12.1950
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Norm

ABGB §1327 f
KFG §7
KFG §10

Rechtssatz

Der durch den Unfalltod eines Kindes verursachte Fortfall der Unterhaltspflicht ist nicht als ein Vorteil anzusehen, der gegenüber den Beerdigungskosten zum Ausgleich zu bringen wäre. RS U OLG Düsseldorf (D) 1950/12/30 1 U 169/50 Veröff: NJW 1952,309

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1950:RS0104716

Dokumentnummer

JJR_19501230_AUSL000_00100U00169_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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