Norm
ABGB §1221Rechtssatz
Im Verfahren nach § 1221 ABGB ist ein Sachverständigengutachten zur Erforschung des Vermögensstandes des Dotationspflichtigen erst dann zulässig, wenn sich der Vermögensstand nicht durch andere Beweismittel hinreichend feststellen läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0022232Dokumentnummer
JJR_19510112_OGH0002_0010OB00007_5100000_001