RS OGH 1951/1/17 3Ob17/51

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Veröffentlicht am 17.01.1951
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Norm

ABGB §540

Rechtssatz

Personen, die gegen den Vater des Erblassers, nicht aber gegen diesen selbst ein Verbrechen begangen haben, sind nicht erbunwürdig i. S. des § 540 ABGB., mögen auch durch das Verbrechen privatrechtliche Interessen des Erblassers, wie Unterhaltsansprüche, berührt worden sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0014981

Dokumentnummer

JJR_19510117_OGH0002_0030OB00017_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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