Norm
EO §65 DRechtssatz
Bei difformen Entscheidungen der Untergerichte ist eine einstweilige Verfügung nach § 19 der 6. DVEheG mit Revisionsrekurs anfechtbar. Nach dieser Gesetzesstelle kann nicht einem Ehegatten der Tausch seiner Dienstwohnung gegen eine andere Wohnung untersagt werden.Bei difformen Entscheidungen der Untergerichte ist eine einstweilige Verfügung nach Paragraph 19, der 6. DVEheG mit Revisionsrekurs anfechtbar. Nach dieser Gesetzesstelle kann nicht einem Ehegatten der Tausch seiner Dienstwohnung gegen eine andere Wohnung untersagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0002340Dokumentnummer
JJR_19510124_OGH0002_0010OB00003_5100000_001