RS OGH 1951/2/7 3Ob703/50, 3Ob138/56 (3Ob139/56, 3Ob140/56)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.1951
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Norm

ABGB §267
ABGB §276

Rechtssatz

Ein zum Abwesenheitskurator bestellter Rechtsanwalt kann für seine für den Abwesenden geleistete anwaltliche Tätigkeit auch dann eine Belohnung begehren, wenn bei der Verwaltung des Kurandenvermögens kein Überschuß erzielt wurde. Die Höhe dieser Belohnung ist unter Bedachtnahme auf den Rechtsanwaltstarif zu bestimmen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 703/50
    Entscheidungstext OGH 07.02.1951 3 Ob 703/50
  • 3 Ob 138/56
    Entscheidungstext OGH 20.03.1956 3 Ob 138/56
    Beisatz: Hier: Hausverwalter (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0048995

Dokumentnummer

JJR_19510207_OGH0002_0030OB00703_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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