RS OGH 2025/7/28 3Ob31/51; 6Ob88/67; 1Ob247/68; 1Ob174/73; 6Ob100/74; 7Ob653/80; 9Ob290/97f; 1Ob141/

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Veröffentlicht am 14.02.1951
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Rechtssatz

Die Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache ist nicht begründet, wenn die Klage des Vorprozesses mangels Schlüssigkeit abgewiesen wurde und die neue Klage nunmehr schlüssig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0041402

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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