Norm
6.DVEheG §19Rechtssatz
Eine einstweilige Verfügung nach § 382 EO des Inhaltes, dem anderen Ehegatten werde jede Verfügung über die eheliche Wohnung verboten, ist zulässig.Eine einstweilige Verfügung nach Paragraph 382, EO des Inhaltes, dem anderen Ehegatten werde jede Verfügung über die eheliche Wohnung verboten, ist zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0005359Dokumentnummer
JJR_19510228_OGH0002_0030OB00118_5100000_001