RS OGH 1951/3/7 2Ob98/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.1951
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Norm

ABGB §879 CIId
ABGB §1059

Rechtssatz

Ist beim Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges von einem Verbraucher an einen anderen Verbraucher die im § 4 der Dritten Verordnung des Reichskomissars für die Preisbildung vom 28. Februar 1941 zur Regelung der Verbraucherpreise und Handelsspannen im Geschäftsverkehr mit gebrauchten Kraftfahrzeugen (DRAnz Nr 56/1941) vorgesehene Schätzung unterblieben, so hat dies nicht die Nichtigkeit des Kaufvertrages zur Folge.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 98/51
    Entscheidungstext OGH 07.03.1951 2 Ob 98/51

Schlagworte

Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0024183

Dokumentnummer

JJR_19510307_OGH0002_0020OB00098_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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