Norm
ABGB §879 CIIdRechtssatz
Ist beim Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges von einem Verbraucher an einen anderen Verbraucher die im § 4 der Dritten Verordnung des Reichskomissars für die Preisbildung vom 28. Februar 1941 zur Regelung der Verbraucherpreise und Handelsspannen im Geschäftsverkehr mit gebrauchten Kraftfahrzeugen (DRAnz Nr 56/1941) vorgesehene Schätzung unterblieben, so hat dies nicht die Nichtigkeit des Kaufvertrages zur Folge.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0024183Dokumentnummer
JJR_19510307_OGH0002_0020OB00098_5100000_001