Rechtssatz
Der konfessorischen Klage ist ohne weitere Beweisaufnahmen Folge zu geben, wenn eine vorausgegangene Negatorienklage rechtskräftig mit der Begründung abgewiesen wurde, dass die Servitut tatsächlich bestehe. Hiebei ist Parteienidentität zwischen den beiden Rechtsstreitigkeiten schon dann anzunehmen, wenn nur die jeweiligen Eigentümer des herrschenden und des dienenden Grundstückes als Prozessparteien auftreten, wenn auch die derzeitigen Eigentümer Singularsukzessoren der im Vorprozess aufgetretenen Parteien sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0015026Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.12.2025