Norm
StPO §477 Abs1Rechtssatz
Zur Frage der Voraussetzungen für die Umwandlung einer Arreststrafe. Die Umwandlung durch das Berufungsgericht ist unzulässig, wenn die Strafart nicht angefochten wird. Der Ausspruch der Unterbringung in einem Arbeitshaus ist nur nach mündlicher Verhandlung zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0101960Dokumentnummer
JJR_19510328_OGH0002_0050OS00226_5100000_001