Rechtssatz
Aus der vorbehaltlosen Rückkehr in die eheliche Wohnung oder aus der Zurückziehung der Scheidungsklage allein läßt sich die Verzeihung eines Scheidungsgrundes noch nicht erschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0057141Dokumentnummer
JJR_19510328_OGH0002_0030OB00129_5100000_001