RS OGH 1951/4/4 1Ob231/51

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Veröffentlicht am 04.04.1951
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Norm

ABGB §1073
GBG §35
GBG §94 Abs1 Z1 B

Rechtssatz

Wird das Erlöschen des Vorkaufsrechtes vom Antragsteller nicht im Grundbuchsgesuch nachgewiesen, so ist auch eine Vormerkung nicht möglich, sondern das Gesuch zur Gänze abzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0025013

Dokumentnummer

JJR_19510404_OGH0002_0010OB00231_5100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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