Norm
ABGB §928Rechtssatz
Wer eine ihm gelieferte Sache trotz offener Mängel annimmt, kann bei Hervorkommen von geheimen Mängeln nicht nur wegen dieser, sondern zugleich auch wegen der offenen Mängel Gewährleistung begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0018504Dokumentnummer
JJR_19510411_OGH0002_0030OB00206_5100000_001