Norm
AußStrG §177Rechtssatz
Wurde eine Einantwortungsurkunde im Rechtsmittelweg aufgehoben, so kann gleichwohl der inzwischen in Rechtskraft erwachsene, auf Grund dieser Einantwortungsurkunde ergangene Verbücherungsbeschluß iSd § 29 LiegTeilG nicht von Amts wegen aufgehoben werden.Wurde eine Einantwortungsurkunde im Rechtsmittelweg aufgehoben, so kann gleichwohl der inzwischen in Rechtskraft erwachsene, auf Grund dieser Einantwortungsurkunde ergangene Verbücherungsbeschluß iSd Paragraph 29, LiegTeilG nicht von Amts wegen aufgehoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0008358Dokumentnummer
JJR_19510418_OGH0002_0030OB00007_5100000_001