Norm
KO §117Rechtssatz
Die Vereinbarung, ein rechtskräftig aufgekündigtes Geschäftslokal gegen einen Entschädigungsbetrag zu räumen, fällt nicht unter § 117 KO. Hat gleichwohl auch der Konkurskommissär die Vereinbarung genehmigt, so ist dagegen ein Rekurs nicht zulässig.Die Vereinbarung, ein rechtskräftig aufgekündigtes Geschäftslokal gegen einen Entschädigungsbetrag zu räumen, fällt nicht unter Paragraph 117, KO. Hat gleichwohl auch der Konkurskommissär die Vereinbarung genehmigt, so ist dagegen ein Rekurs nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0065189Dokumentnummer
JJR_19510418_OGH0002_0020OB00237_5100000_001