RS OGH 1951/4/18 2Ob237/51

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Veröffentlicht am 18.04.1951
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Norm

KO §117

Rechtssatz

Die Vereinbarung, ein rechtskräftig aufgekündigtes Geschäftslokal gegen einen Entschädigungsbetrag zu räumen, fällt nicht unter § 117 KO. Hat gleichwohl auch der Konkurskommissär die Vereinbarung genehmigt, so ist dagegen ein Rekurs nicht zulässig.Die Vereinbarung, ein rechtskräftig aufgekündigtes Geschäftslokal gegen einen Entschädigungsbetrag zu räumen, fällt nicht unter Paragraph 117, KO. Hat gleichwohl auch der Konkurskommissär die Vereinbarung genehmigt, so ist dagegen ein Rekurs nicht zulässig.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 237/51
    Entscheidungstext OGH 18.04.1951 2 Ob 237/51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0065189

Dokumentnummer

JJR_19510418_OGH0002_0020OB00237_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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