RS OGH 2014/6/25 1Ob400/50, 7Ob505/81, 3Ob2427/96z, 9Ob32/14t

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Veröffentlicht am 25.04.1951
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Norm

ABGB §918 IVb2cc
  1. ABGB § 918 heute
  2. ABGB § 918 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Ein Rücktritt vom Vertrag, der unter Setzung einer zu kurzen Nachfrist erklärt wurde, ist gleichwohl gültig, nur gilt eine angemessene längere Nachfrist an Stelle der gesetzten kürzeren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0018449

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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