Norm
ABGB §929Rechtssatz
Ein Gewährleistungsanspruch kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Erwerber gegen die Klage des Veräußerers auf Leistung des vertraglichen Entgeltes für die Lieferung der mangelhaften Sache das Bestehen des Mangels trotz Kenntnis nicht eingewendet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0023986Dokumentnummer
JJR_19510504_OGH0002_0020OB00057_5100000_001