RS OGH 1951/5/4 2Ob57/51

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Veröffentlicht am 04.05.1951
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Norm

ABGB §929

Rechtssatz

Ein Gewährleistungsanspruch kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Erwerber gegen die Klage des Veräußerers auf Leistung des vertraglichen Entgeltes für die Lieferung der mangelhaften Sache das Bestehen des Mangels trotz Kenntnis nicht eingewendet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0023986

Dokumentnummer

JJR_19510504_OGH0002_0020OB00057_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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