RS OGH 1951/5/9 3Ob241/51

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Veröffentlicht am 09.05.1951
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Rechtssatz

Haben die Gerichte die Richtigkeit einer von einer Verwaltungsbehörde erteilten Beurkundung gemäß § 292 Abs 2 ZPO zu untersuchen, dann können sie in diesem Rahmen auch verwaltungsverfahrensrechtliche Vorfragen überprüfen.Haben die Gerichte die Richtigkeit einer von einer Verwaltungsbehörde erteilten Beurkundung gemäß Paragraph 292, Absatz 2, ZPO zu untersuchen, dann können sie in diesem Rahmen auch verwaltungsverfahrensrechtliche Vorfragen überprüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0036856

Dokumentnummer

JJR_19510509_OGH0002_0030OB00241_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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