Norm
ZPO §467 Z3 Cb3Rechtssatz
Das Vorbringen, daß der Beklagte mit der Berufung die Abweisung der Klage anstrebt, ersetzt nicht die im § 467 Z 3 ZPO geforderte bestimmte Erklärung.Das Vorbringen, daß der Beklagte mit der Berufung die Abweisung der Klage anstrebt, ersetzt nicht die im Paragraph 467, Ziffer 3, ZPO geforderte bestimmte Erklärung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0041756Dokumentnummer
JJR_19510523_OGH0002_0030OB00291_5100000_003