RS OGH 1951/6/20 3Ob4/51

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Veröffentlicht am 20.06.1951
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Norm

ABGB §9
ABGB §10

Rechtssatz

Der Umstand, daß ein bestimmtes Gesetz allgemein nicht eingehalten wurde, vermag an der Wirksamkeit dieses Gesetzes nichts zu ändern. Insbesondere kann eine bloß einige Monate dauernde Übung niemals derogierende Wirkung auf eine positive Rechtsnorm haben. (Mindestpreise für Vieh in Tirol).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 4/51
    Entscheidungstext OGH 20.06.1951 3 Ob 4/51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0008917

Dokumentnummer

JJR_19510620_OGH0002_0030OB00004_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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