RS OGH 1951/7/4 3Ob350/51

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Veröffentlicht am 04.07.1951
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Norm

ZPO §510

Rechtssatz

Wenn das Berufungsgericht das erstgerichtliche Urteil wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung abgeändert, jedoch zugleich ausgesprochen hat, daß das Verfahren, falls die Rechtsansicht des Erstgerichtes gebilligt würde, mangelhaft wäre, so kann der OGH bei Billigung der erstinstanzlichen Rechtsansicht beide untergerichtlichen Urteile aufheben und die Sache an die erste Instanz zurückverweisen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 350/51
    Entscheidungstext OGH 04.07.1951 3 Ob 350/51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0043708

Dokumentnummer

JJR_19510704_OGH0002_0030OB00350_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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