Norm
ABGB §1101 CRechtssatz
Die pfandweise Beschreibung hat alle eingebrachten Fahrnisse zu erfassen, ohne Rücksicht darauf, ob die eingeklagte Forderung schon durch den Wert einzelner Gegenstände gedeckt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0024845Dokumentnummer
JJR_19510725_OGH0002_0030OB00404_5100000_001