Norm
ABGB §1431 GRechtssatz
Wer in der Absicht, eine Schuld an das Deutsche Reich zu tilgen, den geschuldeten Betrag auf ein Postsparkassenkonto der Republik Österreich einzahlt, kann das Geleistete nach Bereicherungsgrundsätzen zurückerlangen, hat jedoch die Folgen der inzwischen eingetretenten Währungsmaßnahmen zu tragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0033706Dokumentnummer
JJR_19510727_OGH0002_0020OB00418_5100000_001