RS OGH 1951/7/27 2Ob418/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.07.1951
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Norm

ABGB §1431 G
SchillingG allg
WährungsschutzG allg

Rechtssatz

Wer in der Absicht, eine Schuld an das Deutsche Reich zu tilgen, den geschuldeten Betrag auf ein Postsparkassenkonto der Republik Österreich einzahlt, kann das Geleistete nach Bereicherungsgrundsätzen zurückerlangen, hat jedoch die Folgen der inzwischen eingetretenten Währungsmaßnahmen zu tragen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 418/51
    Entscheidungstext OGH 27.07.1951 2 Ob 418/51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0033706

Dokumentnummer

JJR_19510727_OGH0002_0020OB00418_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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