Norm
EO §36 CRechtssatz
Zulässigkeit einer Klage nach § 36 EO auch dann, wenn die Exekutionsbewilligung auf einem verwaltungsbehördlichen Titel beruht.Zulässigkeit einer Klage nach Paragraph 36, EO auch dann, wenn die Exekutionsbewilligung auf einem verwaltungsbehördlichen Titel beruht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0000925Im RIS seit
29.08.1951Zuletzt aktualisiert am
27.06.2023