Norm
ZPO §506 Abs1 Z2 Cb3Rechtssatz
Der Revisionsantrag, es wolle das angefochtene Urteil abgeändert oder aufgehoben werden, ohne nähere Angabe, welche sachliche Entscheidung des Revisionsgerichtes begehrt wird, ist nicht genügend bestimmt. Die Revision ist daher zu verwerfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0043618Dokumentnummer
JJR_19510829_OGH0002_0020OB00462_5100000_001