Norm
ABGB §367Rechtssatz
Der präsumtive Alleinerbe, in dessen Verwahrung die Verlassenschaftsmasse belassen wurde, ist als Vertrauensmann des ruhenden Nachlasses im Sinne des § 367 ABGB anzusehen.Der präsumtive Alleinerbe, in dessen Verwahrung die Verlassenschaftsmasse belassen wurde, ist als Vertrauensmann des ruhenden Nachlasses im Sinne des Paragraph 367, ABGB anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0007588Dokumentnummer
JJR_19510919_OGH0002_0020OB00228_5100000_001