RS OGH 1951/9/19 2Ob228/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1951
beobachten
merken

Rechtssatz

Der präsumtive Alleinerbe, in dessen Verwahrung die Verlassenschaftsmasse belassen wurde, ist als Vertrauensmann des ruhenden Nachlasses im Sinne des § 367 ABGB anzusehen.Der präsumtive Alleinerbe, in dessen Verwahrung die Verlassenschaftsmasse belassen wurde, ist als Vertrauensmann des ruhenden Nachlasses im Sinne des Paragraph 367, ABGB anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 228/51
    Entscheidungstext OGH 19.09.1951 2 Ob 228/51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0007588

Dokumentnummer

JJR_19510919_OGH0002_0020OB00228_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten