RS OGH 1951/10/3 3Ob420/51, 2Ob700/56

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Veröffentlicht am 03.10.1951
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Norm

ABGB §871 A
ABGB §1045

Rechtssatz

Die Aufhebung eines bereits erfüllten Wohnungstauschvertrages wegen Irrtums ist möglich. Jedoch kann nicht auf Räumung der vom Kläger früher benützten Wohnung, die bereits wieder im Tauschwege an einen Dritten weitergegeben wurde, geklagt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0016092

Dokumentnummer

JJR_19511003_OGH0002_0030OB00420_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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