Norm
ABGB §923Rechtssatz
Bei Gewährleistungsansprüchen wegen Rechtsmängel kommt es nicht darauf an, ob der Vormann des Erwerbers Eigentümer war, sondern ob er in der Lage war, dem Erwerber Material an die Hand zu geben, um den Herausgabeanspruch des Dritten erfolgreich zu bekämpfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0024016Dokumentnummer
JJR_19511010_OGH0002_0010OB00630_5100000_001