RS OGH 1951/10/10 1Ob630/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1951
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Norm

ABGB §923
ABGB §931

Rechtssatz

Bei Gewährleistungsansprüchen wegen Rechtsmängel kommt es nicht darauf an, ob der Vormann des Erwerbers Eigentümer war, sondern ob er in der Lage war, dem Erwerber Material an die Hand zu geben, um den Herausgabeanspruch des Dritten erfolgreich zu bekämpfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0024016

Dokumentnummer

JJR_19511010_OGH0002_0010OB00630_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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