RS OGH 1951/10/11 3Ob560/51

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Veröffentlicht am 11.10.1951
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Norm

ABGB §163 C
ZPO §228
ZPO §411 Be

Rechtssatz

Im Vaterschaftsprozeß kann sich der Beklagte zum Nachweis der Unmöglichkeit der Zeugung nicht darauf berufen, daß der Ehemann der Mutter der Vater des Kindes sei, wenn bereits die Unehelichkeit des Kindes im vorangegangenen Bestreitungsprozeß festgestellt wurde.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 560/51
    Entscheidungstext OGH 11.10.1951 3 Ob 560/51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0048609

Dokumentnummer

JJR_19511011_OGH0002_0030OB00560_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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