Norm
StPO §345 Abs1 Z11 litbRechtssatz
Die Nichtigkeitsbeschwerde muss von der im Urteil auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen angeführten Tat ausgehen und den Nachweis erbringen, dass hinsichtlich der Frage, ob die Verfolgung der Tat aus Gründen des Prozessrechtes ausgeschlossen ist, ein Rechtsirrtum unterlief.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0101421Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.05.2018