Norm
ABGB §139Rechtssatz
Die vom Vater gegen sein großjähriges und selbst erhaltungsfähiges Kind eingebrachte Räumungsklage kann nicht mit der Begründung abgewiesen werden, daß sie gegen die guten Sitten verstoße. Ein allgemeines Schikaneverbot (entsprechend dem § 226 DBGB) ist dem österreichischen Recht fremd.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0009708Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2020