RS OGH 1951/10/18 4Ob89/51

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Veröffentlicht am 18.10.1951
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Norm

ABGB §403
ABGB §1035 ff
ABGB §1295 Abs2

Rechtssatz

Zur Anwendung des Schikaneverbotes des § 1295 Abs 2 ABGB. Wer auf Grund einer durch Gesetz oder Vertrag begründeten Pflicht zur Erhaltung fremden Vermögens Rettungshandlungen vorgenommen hat, kann nicht als Geschäftsführer ohne Auftrag angesehen werden und hat daher auch keinen Anspruch auf Bergelohn.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0012004

Dokumentnummer

JJR_19511018_OGH0002_0040OB00089_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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