Norm
ABGB §403Rechtssatz
Zur Anwendung des Schikaneverbotes des § 1295 Abs 2 ABGB. Wer auf Grund einer durch Gesetz oder Vertrag begründeten Pflicht zur Erhaltung fremden Vermögens Rettungshandlungen vorgenommen hat, kann nicht als Geschäftsführer ohne Auftrag angesehen werden und hat daher auch keinen Anspruch auf Bergelohn.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0012004Dokumentnummer
JJR_19511018_OGH0002_0040OB00089_5100000_001