Rechtssatz
Wurden von einem Dienstnehmer Aktivitätsbezüge eingeklagt und vom Gericht Pensionsansprüche zuerkannt, so begründet dies einen Verstoß gegen § 405 ZPO und damit einen in § 477 ZPO nicht aufgezählten Nichtigkeitsgrund.Wurden von einem Dienstnehmer Aktivitätsbezüge eingeklagt und vom Gericht Pensionsansprüche zuerkannt, so begründet dies einen Verstoß gegen Paragraph 405, ZPO und damit einen in Paragraph 477, ZPO nicht aufgezählten Nichtigkeitsgrund.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0040985Dokumentnummer
JJR_19511018_OGH0002_0040OB00103_5100000_001