Norm
MG §1 Abs1Rechtssatz
Eine Klage auf Feststellung, daß ein Bestandvertrag den Bestimmungen des MG unterliegt, ist zulässig. Die Klage kann nicht wegen res iudicata zurückgewiesen werden, weil bereits die Mietkommission über diese Frage entschieden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0041469Dokumentnummer
JJR_19511024_OGH0002_0030OB00584_5100000_001