RS OGH 1951/10/24 3Ob584/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1951
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Norm

MG §1 Abs1
ZPO §411 Cb

Rechtssatz

Eine Klage auf Feststellung, daß ein Bestandvertrag den Bestimmungen des MG unterliegt, ist zulässig. Die Klage kann nicht wegen res iudicata zurückgewiesen werden, weil bereits die Mietkommission über diese Frage entschieden hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0041469

Dokumentnummer

JJR_19511024_OGH0002_0030OB00584_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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