RS OGH 1951/10/31 1Ob750/51

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Veröffentlicht am 31.10.1951
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Norm

ABGB §430 B1
MG §19 Abs6

Rechtssatz

Ein Mieter kann sich gegenüber einem Dritten, dem der Hauseigentümer das gleiche Bestandobjekt vermietet, jedoch nicht übergeben hat, wirksam zur Räumung verpflichten und auf Grund dieser Vereinbarung von dem Dritten auf Räumung geklagt werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 750/51
    Entscheidungstext OGH 31.10.1951 1 Ob 750/51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0015065

Dokumentnummer

JJR_19511031_OGH0002_0010OB00750_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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