Norm
ABGB §430 B1Rechtssatz
Ein Mieter kann sich gegenüber einem Dritten, dem der Hauseigentümer das gleiche Bestandobjekt vermietet, jedoch nicht übergeben hat, wirksam zur Räumung verpflichten und auf Grund dieser Vereinbarung von dem Dritten auf Räumung geklagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0015065Dokumentnummer
JJR_19511031_OGH0002_0010OB00750_5100000_001