RS OGH 1951/12/5 2Ob675/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.12.1951
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Norm

ABGB §877
ABGB §879
ABGB §1174

Rechtssatz

Wer einem anderen Waren zum Verkauf um einen gegen die Preisvorschriften verstoßenden Preis übergibt, schließt zwar einen nichtigen Vertrag, kann aber gleichwohl entweder die Ware in Natur zurückverlangen oder die Bezahlung des zulässigen Entgeltes begehren.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 675/51
    Entscheidungstext OGH 05.12.1951 2 Ob 675/51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0033261

Dokumentnummer

JJR_19511205_OGH0002_0020OB00675_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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