Norm
ABGB §425 ffRechtssatz
Die Übergabe des Typenscheines und des Zulassungsscheines sind zum Eigentumserwerb an einem Auto nicht nötig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0011142Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2017