RS OGH 1951/12/13 2Ob811/51

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Veröffentlicht am 12.12.1951
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Rechtssatz

Eine Änderung des bereits genehmigten Adoptionsvertrages hinsichtlich des vom Wahlkind zu führenden Namens ist möglich und gegebenenfalls vom Pflegschaftsgericht zu genehmigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0006045

Im RIS seit

12.12.1951

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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